Im Juli 2008 hatte ich die Gelegenheit, das „Statement zum geplanten Verbot der
Glühlampe“ neben dem Dokument „PRO GLÜHLAMPE“ dem
Bundesumweltministerium vorzulegen. Im Dezember 2008
erhielt ich eine Antwort auf zwei Seiten, verbunden
mit der Bitte um eine weitere Stellungnahme. Diese Stellungnahme umfasst 18 Seiten
und wurde dem Ministerium am 27. Januar 2009
zugestellt. Sie können sie HIER herunterladen.
Im Juli 2009 erhielt ich unter dem selben Aktenzeichen
wiederum eine zweiseitige Antwort, die ebenfalls
enttäuschend war, da zu den wesentlichen Kritikpunkten
erneut keine Stellung bezogen wurde. Etwa zeitgleich wurde
vom Bundesamt für Strahlenschutz auf deren Webseite ein
Dokument zu den elektromagnetischen Emissionen von
Kompaktleuchtstofflampen veröffentlicht
(http://www.bfs.de/de/elektro/papiere/Energiesparlampen.html).
Man kann dieses Dokument im PDF-Format herunterladen und
sich selbst davon überzeugen, dass hier wichtige Fragen
ignoriert werden und Erkenntnisse der neueren Forschung
nicht mit einbezogen wurden.
Immer wieder taucht die Begründung auf, dass
Kompaktleuchtstofflampen nicht schädlich sein können, da
sie alle internationalen Grenzwertempfehlungen einhalten.
In dem Dokument wird in gewohnter Manier vorgerechnet, dass
die vorgebrachten Bedenken nicht zutreffen können. Die
gravierenden Unterschiede in der Spektralverteilung von
Glühlampen und Leuchtstofflampen werden bestritten. Mit
Hilfe einer verwirrenden Grafik auf Seite 5 des Dokuments
wird versucht, die existierenden Unterschiede der
Spektralverteilungen zu verwischen, z.B. dadurch, dass für
die y-Achse eine logarithmische Darstellung gewählt wurde
und die Darstellung der Spektren nur den mittel- und
kurzwelligen Anteil berücksichtigt, während alle
Emissionen, die langwelliger als 580 nm sind, nicht
abgebildet werden. Dieser Bereich wäre aber besonders
interessant, da sich zwischen 580 nm und 700 nm große
Unterschiede in der Spektralverteilung offenbaren.
Die Tatsache, dass Leuchtstofflampen systembedingt einen
hohen Anteil an blauem Licht erzeugen, wird indirekt
bestritten. Zur Begründung wird hierbei Bezug auf einen
Leserbrief (!) von Herrn Dieter Lang in der Zeitschrift
LICHT genommen, der als einfaches Mitglied der
Lichttechnischen Gesellschaft „getarnt“ (tatsächlich ein
Mitarbeiter der Firma OSRAM, der mit dem Thema „Licht und
Gesundheit“ betraut ist), BERECHNET hat, dass die Glühlampe
für das Auge schädlicher sei als eine
Kompaktleuchtstofflampe.
Obwohl meine Aufzeichnungen und Unterlagen zeigen, dass
sowohl dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit als auch dem Bundesamt für Strahlenschutz
die problematischen Aspekte wie Melatoninunterdrückung,
vermehrte Ausschüttung von Stresshormonen, Störung
chronobiologischer Rhythmen (circadian disruption),
spectral opponency, Untauglichkeit der korrelierten
Farbtemperatur für die Beurteilung biologischer Wirkungen,
Zellversuche zu oxidativer Schädigung und DNA-Schädigung
durch Blaulicht, Tierversuche zur Netzhautschädigung durch
Blaulicht usw. zur Kenntnis gebracht wurden, fehlt jegliche
Stellungnahme zu diesen Themen.
Lichttechnik und Bundesamt für Strahlenschutz argumentieren
seit Jahrzehnten in der gleichen, konservativen Weise,
wobei entscheidende neue Erkenntnisse der Forschung in den
den verschiedensten Disziplinen keine Berücksichtigung
finden. Viele dieser Forschungsergebnisse sind in dem
18-seitigen Dokument im Literaturverzeichnis aufgeführt,
das Sie über den weiter oben aufgeführten link abrufen
können